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Amtsgericht Bielefeld, 401 C 275/17

Datum:
25.07.2018
Gericht:
Amtsgericht Bielefeld
Spruchkörper:
Abteilung 401 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
401 C 275/17
ECLI:
ECLI:DE:AGBI:2018:0725.401C275.17.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, das Einfamilienhaus H. in T., bestehend aus acht Zimmern, zwei Küchen, zwei Dielen, zwei Bädern, einer Terrasse, fünf Kellerräumen und das dazugehörige Grundstück zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.

Den Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum 31.01.2019 eingeräumt.

Die Beklagten werden ferner als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Klägerin außergerichtliche Abmahnkosten in Höhe von 334,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 04.11.2017 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung der Hauptsache Räumung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.300,00 € und hinsichtlich der Vollstreckung der vorgerichtlichen Anwaltsgebühren und der Kosten in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 5.300,00 € wegen der Räumungsvollstreckung und im Übrigen in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leiste

 
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