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Amtsgericht Bielefeld, 413 C 133/17

Datum:
10.10.2017
Gericht:
Amtsgericht Bielefeld
Spruchkörper:
Abt.: 413 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
413 C 133/17
ECLI:
ECLI:DE:AGBI:2017:1010.413C133.17.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Bielefeld, 22 S 278/17
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, die von ihr innegehaltene Wohnung „B.“ in C., Erdgeschoss links, bestehend aus 2 Zimmern, Küche, Flur und Bad zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.300,-- EUR abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Beklagten wird eine Räumungsfrist von 4 Monaten gewährt.

Der Antrag der Beklagten auf Gewährung von Prozesskostenhilfe vom 16.5.2017 wird zurückgewiesen.

 
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