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Amtsgericht Bielefeld, 411 C 3/17

Datum:
10.02.2017
Gericht:
Amtsgericht Bielefeld
Spruchkörper:
Abteilung 411 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
411 C 3/17
ECLI:
ECLI:DE:AGBI:2017:0210.411C3.17.00
 
Tenor:

Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen vom 09.12.2016 bleibt insoweit aufrechterhalten, als die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin 380,02 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 375,20 € seit dem 01.09.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen vom 09.12.2016 in seinem Hauptausspruch aufgehoben.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 70,20 € gegenüber der Kanzlei s.rechtsanwälte freizustellen.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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