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Amtsgericht Bielefeld, 5 C 126/15

Datum:
29.04.2016
Gericht:
Amtsgericht Bielefeld
Spruchkörper:
Abteilung 5 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 C 126/15
ECLI:
ECLI:DE:AGBI:2016:0429.5C126.15.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Dortmund, 17 S 119/16
 
Tenor:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 317,97 € nebst Zinsen iHv. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.12.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung abzuwenden durch Sicherheitsleistung iHv. 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit iHv. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird wegen des zugesprochenen Betrages der Abrechnungsspitze aus dem Beschluss über die Jahresabrechnung für das Jahr 2012 iHv. 187,57 € zugelassen.

Der Streitwert wird auf bis zu 500 € festgesetzt.

 
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