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Amtsgericht Bielefeld, 421 C 256/15

Datum:
09.11.2015
Gericht:
Amtsgericht Bielefeld
Spruchkörper:
Abt. 421 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
421 C 256/15
ECLI:
ECLI:DE:AGBI:2015:1109.421C256.15.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 150,00 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 87% und die Beklagte zu 13%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird jeweilig nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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