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Amtsgericht Bielefeld, 34 F 2534/14

Datum:
22.01.2015
Gericht:
Amtsgericht Bielefeld
Spruchkörper:
Familiengericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
34 F 2534/14
ECLI:
ECLI:DE:AGBI:2015:0122.34F2534.14.00
 
Tenor:

In der einstweiligen Anordnungssache betreffend das minderjährige Kind X. Y., an der beteiligt sind Kindesmutter, Kindesvater, Ergänzungspfleger und zuständiges Jugendamt, bleibt die einstweilige Anordnung des Amtsgerichts Bielefeld vom 07.11.2014 aufrechterhalten.

Damit gilt weiter:

Den Kindeseltern wird die elterliche Sorge für das Kind X. Y, geb. am 00.00.0000, im Wege der einstweiligen Anordnung für die Teilbereiche Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge, schulische Angelegenheiten und das Recht, Anträge auf Hilfe zur Erziehung zu stellen entzogen.

Es wird eine Ergänzungspflegschaft angeordnet.

Zum Ergänzungspfleger wird Herr Rechtsanwalt U. L. bestellt. Die Ergänzungspflegschaft wird berufsmäßig geführt.

Der Ergänzungspfleger soll sofort, unabhängig von seiner Bestallung, tätig werden.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Der Verfahrenswert wird auf 1.500,00 € festgesetzt.

 
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