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Amtsgericht Bielefeld, 41 C 611/11

Datum:
07.10.2011
Gericht:
Amtsgericht Bielefeld
Spruchkörper:
Abteilung: 41 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
41 C 611/11
ECLI:
ECLI:DE:AGBI:2011:1007.41C611.11.00
 
Tenor:

In dem Rechtsstreit A ./. B und C

wird die Beklagte B verurteilt, an die Klägerin 583,17 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.2.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten C hat die Klägerin zu tragen.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten B haben die Klägerin und die Beklagte B jeweils zur Hälfte zu tragen.

Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin und die Gerichtskosten haben die Klägerin zu ¾ und die Beklagte B zu ¼ zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

 
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