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Amtsgericht Bielefeld, 17 C 277/11

Datum:
08.02.2011
Gericht:
Amtsgericht Bielefeld
Spruchkörper:
Abteilung 17 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 C 277/11
ECLI:
ECLI:DE:AGBI:2011:0208.17C277.11.00
 
Tenor:

In dem Rechtsstreit A ./. B wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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