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Amtsgericht Bielefeld, 17 C 334/06

Datum:
31.05.2006
Gericht:
Amtsgericht Bielefeld
Spruchkörper:
Abt. 17 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 C 334/06
ECLI:
ECLI:DE:AGBI:2006:0531.17C334.06.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls nicht die Beklagten zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

 
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