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Amtsgericht Bielefeld, 5 C 738/99

Datum:
08.09.2000
Gericht:
Amtsgericht Bielefeld
Spruchkörper:
Abteilung 5 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 C 738/99
ECLI:
ECLI:DE:AGBI:2000:0908.5C738.99.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

Sicherheit kann auch durch unbefristete Bankbürgschaft geleistet werden.

 
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