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Amtsgericht Bielefeld, 4 C 602/89

Datum:
04.09.1989
Gericht:
Amtsgericht Bielefeld
Spruchkörper:
Abteilung 4 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 C 602/89
ECLI:
ECLI:DE:AGBI:1989:0904.4C602.89.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 555,00 DM (fünfhundertfünfundfünfzig Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen ab 14. Juni 1989 sowie 30,00 DM vorgerichtliche Kosten sowie 1.000,00 DM (eintausend Deutsche Mark) Schmerzensgeld zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 65,5 % und die Beklagten zu 34,5 % als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 660,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Beklagten dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.200,00 DM abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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