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Amtsgericht Bad Oeynhausen, 18 C 364/13

Datum:
04.09.2014
Gericht:
Amtsgericht Bad Oeynhausen
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 C 364/13
ECLI:
ECLI:DE:AGMI2:2014:0904.18C364.13.00
 
Tenor:

1.       Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 478,13 € zu zahlen nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.08.2013.

2.       Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.       Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

4.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Beklagten dürfen die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt gegen sie vollstreckbaren Betrages, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

5.       Die Berufung wird zugelassen.

 
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