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Amtsgericht Bad Oeynhausen, 18 C 208/14

Datum:
27.11.2014
Gericht:
Amtsgericht Bad Oeynhausen
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 C 208/14
ECLI:
ECLI:DE:AGMI2:2014:1127.18C208.14.00
 
Tenor:

1.       Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 127,17 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.02.2014.

2.       Die Beklagten werden außerdem als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von Anwaltskosten in Höhe von 72,90 € gegenüber den Rechtsanwälten … freizustellen.

3.       Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.       Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 90 % und die Beklagten tragen 10 %.

5.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt gegen ihn vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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