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Amtsgericht Bad Oeynhausen, 11 C 314/93

Datum:
26.08.1993
Gericht:
Amtsgericht Bad Oeynhausen
Spruchkörper:
11. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 C 314/93
ECLI:
ECLI:DE:AGMI2:1993:0826.11C314.93.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500,--DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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