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Landgericht Arnsberg, 2 O 267/25

Datum:
15.06.2026
Gericht:
Landgericht Arnsberg
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 267/25
ECLI:
ECLI:DE:LGAR:2026:0615.2O267.25.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.07.2025 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte mit einer Haftungsquote von 50% verpflichtet ist, der Klägerin allen weiteren materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, welcher der Klägerin aus dem Unfall am 13.05.2025 in J. / I. an der Y.-straße noch entstehen wird, soweit der Anspruch nicht auf einen Sozialversicherungsträger oder andere Dritte übergegangen ist.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten von 713,76 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkten über Basiszinssatz seit dem 01.07.2025

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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