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Landgericht Arnsberg, 7 O 53/23

Datum:
26.08.2024
Gericht:
Landgericht Arnsberg
Spruchkörper:
7. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 O 53/23
ECLI:
ECLI:DE:LGAR:2024:0826.7O53.23.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.870,33 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 03.01.2023 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, 276,35 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 03.01.2023 an das Ing. Büro M. zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von Anwaltskosten des Herrn Rechtsanwalt K. in Höhe von 367,23 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 75 %, die Beklagten zu 25 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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