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Landgericht Arnsberg, 1 O 261/19

Datum:
17.09.2021
Gericht:
Landgericht Arnsberg
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 O 261/19
ECLI:
ECLI:DE:LGAR:2021:0917.1O261.19.00
 
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 4.085,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.09.2019 zu zahlen.

Die Beklagte wird außerdem verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 4.085,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.09.2019 zu zahlen.

Weiter wird die Beklagte verurteilt, die Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten der Rechtsanwaltskanzlei T, X xx, xxxxxx Y, in Höhe von 2.095,35 € freizustellen.

Die Beklagte wird schließlich verurteilt, an die Kläger einen Betrag von 357,00 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 47 Prozent und die Beklagte zu 53 Prozent.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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