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Landgericht Arnsberg, 1 O 132/20

Datum:
20.07.2021
Gericht:
Landgericht Arnsberg
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 O 132/20
ECLI:
ECLI:DE:LGAR:2021:0720.1O132.20.00
 
Tenor:

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Soest - 12 C 215/19 - vom 12.02.2020 wird aufrechterhalten. Die weitere Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor seiner Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils von ihm zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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