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Landgericht Arnsberg, 3 S 142/19

Datum:
15.07.2020
Gericht:
Landgericht Arnsberg
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 S 142/19
ECLI:
ECLI:DE:LGAR:2020:0715.3S142.19.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Soest, 13 C 52/19
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 28.08.2019 verkündete Urteil des Amtsgerichts Soest (Aktenzeichen: 13 C 52/19) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 602,94 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.03.2019 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 77 % und der Kläger zu 23 %. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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