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Landgericht Arnsberg, 2 O 534/17

Datum:
25.11.2020
Gericht:
Landgericht Arnsberg
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 534/17
ECLI:
ECLI:DE:LGAR:2020:1125.2O534.17.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 11.040,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.02.2018 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger allen weiteren materiellen und immateriellen Schaden – letzteren, soweit dieser nicht vorhersehbar war – zu 75 % zu ersetzen, welcher dem Kläger aus dem Verkehrsunfall am 23.08.2016 in T noch entstehen wird, soweit Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Dritte übergegangen sind.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 48 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 52 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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