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Landgericht Arnsberg, 3 S 74/18

Datum:
16.01.2019
Gericht:
Landgericht Arnsberg
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 S 74/18
ECLI:
ECLI:DE:LGAR:2019:0116.3S74.18.00
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Soest vom 28.05.2018 wird auf ihre Kosten nach einen Gegenstandswert von bis zu 11.000,00 € zurückgewiesen.

              Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 € abwenden ohne Rücksicht auf eine Sicherheitsleistung der Kläger.

              Den Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum 30.04.2019 bewilligt.

              Die Revision wird zugelassen.

 
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