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Landgericht Arnsberg, 2 O 301/17

Datum:
16.01.2018
Gericht:
Landgericht Arnsberg
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 301/17
ECLI:
ECLI:DE:LGAR:2018:0116.2O301.17.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Hamm, I-30 U 73/18
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger Schadensersatz zu bezahlen für Schäden, die aus der Manipulation des Fahrzeugs B 2,0 l TDI, FIN: XXXXXXXXXXXXXXXXXX durch die Beklagte resultieren.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlich angefallenen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.899,24 € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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