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Landgericht Arnsberg, 4 O 353/15

Datum:
08.11.2017
Gericht:
Landgericht Arnsberg
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 353/15
ECLI:
ECLI:DE:LGAR:2017:1108.4O353.15.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.605,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.09.2015 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 24 % und die Beklagte zu 76 % zu tragen.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Für die Beklagte ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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