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Landgericht Arnsberg, 2 O 280/16

Datum:
24.07.2017
Gericht:
Landgericht Arnsberg
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 280/16
ECLI:
ECLI:DE:LGAR:2017:0724.2O280.16.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.369,33 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.08.2016 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger die aufgrund des Verkehrsunfallereignisses vom 07.03.2011 auf der Bundesstraße ## in O1 zukünftig entstehenden Aufwendungen hälftig zu ersetzen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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