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Landgericht Arnsberg, 1 O 45/17

Datum:
04.10.2017
Gericht:
Landgericht Arnsberg
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 O 45/17
ECLI:
ECLI:DE:LGAR:2017:1004.1O45.17.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 31.854,56 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.03.2017 Zug-um-Zug gegen Übergabe des Fahrzeuges Typ A mit dem amtlichen Kennzeichen XX ####, Fahrzeug-Ident-Nummer ########### zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des im Antrag zu Ziffer 1 näher bezeichneten Fahrzeuges in Annahmeverzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Die Streithelferin trägt ihre Kosten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Streitwert für den Rechtsstreit beträgt 34.632,92 €.

 
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