Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Arnsberg, 8 T 4/16

Datum:
12.10.2016
Gericht:
Landgericht Arnsberg
Spruchkörper:
1. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 T 4/16
ECLI:
ECLI:DE:LGAR:2016:1012.8T4.16.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 05.08.2016 wird der Ordnungsgeldbeschluss der Einigungsstelle bei der Industrie- und Handelskammer Arnsberg vom 03.08.2016 abgeändert und wie folgt gefasst:

Gegen den Antragsgegner wird wegen unentschuldigten Ausbleibens im von der Einigungsstelle zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten bei der Industrie- und Handelskammer Arnsberg anberaumten Verhandlungstermin vom 03.08.2016 ein Ordnungsgeld in Höhe von 100,00 € festgesetzt.

Die weitergehende sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank