Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Arnsberg, 1 O 258/15

Datum:
10.11.2016
Gericht:
Landgericht Arnsberg
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 O 258/15
ECLI:
ECLI:DE:LGAR:2016:1110.1O258.15.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 127.651,07 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.04.2015 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin auch sämtliche Schäden zu ersetzen, die durch ihre fehlerhafte Planung und nicht ordnungsgemäß ausgeführte Bauüberwachung des Bauprojektes Bad B für die Sanierung der Fliesenschäden – mit Ausnahme des Bereichs am Sportbecken – entstehen, mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die durch die Einbringung eines Gefälleestrichs im Verbund unter Trennlage entstehen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 14 % und die Beklagte 86 %. Die Kosten der Nebenintervenientin tragen, mit Ausnahme der Kosten, die ihr im selbständigen Beweisverfahren entstandenen sind, die Beklagte 86 % und die Nebenintervenientin 14 %. Die der Nebenintervenientin im selbständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten hat diese selbst zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 15 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank