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Landgericht Arnsberg, 1 O 94/14

Datum:
27.01.2015
Gericht:
Landgericht Arnsberg
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 O 94/14
ECLI:
ECLI:DE:LGAR:2015:0127.1O94.14.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Hamm, 12 U 34/15
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 12.064,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.09.2014 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche, den Betrag von 18.444,61 € übersteigende Kosten zu erstatten, die ihm im Zusammenhang mit der Beseitigung der streitgegenständlichen Mängel am Dach seines Hauses P-Straße in C entstanden sind.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens tragen der Kläger 52 % und die Beklagte 48 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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