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Landgericht Arnsberg, 4 O 457/11

Datum:
10.02.2014
Gericht:
Landgericht Arnsberg
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 457/11
ECLI:
ECLI:DE:LGAR:2014:0210.4O457.11.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 20.216,66 EUR zuzüglich 8 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 22.02.2011 zuzüglich 645,56 EUR vorgerichtliche Anwaltskosten nebst fünf Prozent Zinsen über dem Basiszins seit dem 15.04.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten der Verweisung trägt die Klägerin vorab. Im Übrigen tragen die Kosten des Rechtsstreits die Klägerin zu 42 Prozent und der Beklagte zu 58 Prozent.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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