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Landgericht Arnsberg, 3 S 8/13

Datum:
25.03.2013
Gericht:
Landgericht Arnsberg
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 S 8/13
ECLI:
ECLI:DE:LGAR:2013:0325.3S8.13.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Menden, 4 C 409/12
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 09.01.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Menden (Sauerland) (4 C 409/12) wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.

 
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