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Landgericht Arnsberg, 8 O 17/11

Datum:
30.06.2011
Gericht:
Landgericht Arnsberg
Spruchkörper:
1. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 O 17/11
ECLI:
ECLI:DE:LGAR:2011:0630.8O17.11.00
 
Schlagworte:
Eintrag im Telefonbuch "Das Örtliche", Krankenfahrdienst
Normen:
UWG §§ 3, 5 Abs. 1 und Abs. 3, 8 Abs. 3, 12 Abs. 1 Satz 2 UWG, § 49 Abs. 4 PBefG
Leitsätze:

Zur Irreführung über den Betriebssitz eines Krankenfahrdienstes bei einem Eintrag im Telefonbuch ("Das Örtliche") der Nachbargemeinde.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 400,00 € abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

Streitwert: 208,75 €.

 
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