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Landgericht Arnsberg, 5 S 104/11

Datum:
23.11.2011
Gericht:
Landgericht Arnsberg
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 S 104/11
ECLI:
ECLI:DE:LGAR:2011:1123.5S104.11.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Warstein, 3 C 86/11
 
Tenor:

hat das Landgericht Arnsberg - 5. Zivilkammer -

auf die mündliche Verhandlung vom 23.11.2011

durch den Vizepräsidenten des Landgerichts , die Richterin am Landgericht und die Richterin

für Recht er¬kannt:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 11.05.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Warstein (Az. 3 C 86/11) abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner 1.300,58 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Ba-siszinssatz seit dem 04.01.2011 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, der Klägerin als Gesamtschuldner jeden weiteren materiellen Schaden im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfallereignis am 14.12.2010 in Warstein-Belecke zu erstatten.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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