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Landgericht Arnsberg, 4 O 238/11

Datum:
08.09.2011
Gericht:
Landgericht Arnsberg
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 238/11
ECLI:
ECLI:DE:LGAR:2011:0908.4O238.11.00
 
Tenor:

hat das Landgericht - 4. Zivilkammer - Arnsberg

auf die mündliche Verhandlung vom 08.09.2011

durch die Richterin am Landgericht als Einzelrichterin

für Recht er¬kannt:

I.

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.688,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.05.2011 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen in Höhe von 661,16 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.05.2011.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 13 % und die Beklagte zu 87 %.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar und zwar für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages.

Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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