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Landgericht Arnsberg, I-1 O 225/10

Datum:
11.11.2010
Gericht:
Landgericht Arnsberg
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-1 O 225/10
ECLI:
ECLI:DE:LGAR:2010:1111.I1O225.10.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.066,37 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus je-weils 232,05 Euro ab dem 01.05.2009, 01.06.2009 und 01.07.2009, aus jeweils weiteren 154,70 Euro seit dem 01.05.2009, 01.06.2009 und 01.07.2009 sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus weiteren 7.194,43 Euro seit dem 31.07.2009 und aus weiteren 603,70 Euro seit dem 21.04.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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