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Landgericht Arnsberg, 5 S 153/09

Datum:
12.05.2010
Gericht:
Landgericht Arnsberg
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 S 153/09
ECLI:
ECLI:DE:LGAR:2010:0512.5S153.09.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 13.11.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Schmallenberg abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 493,00 Euro (in Worten: vierhundertdreiundneunzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.04.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die weitergehende Berufung zurückge-wiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen der Kläger zu 33 %, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 67 %. Die Kosten der Berufung tragen der Kläger zu 21 %, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 79 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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