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Landgericht Arnsberg, 4 O 502/07

Datum:
08.10.2010
Gericht:
Landgericht Arnsberg
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 502/07
ECLI:
ECLI:DE:LGAR:2010:1008.4O502.07.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 20.830,82 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.10.2007 zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Kosten in Höhe von 911,80 € zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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