Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Arnsberg, 3 S 22/10

Datum:
26.05.2010
Gericht:
Landgericht Arnsberg
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 S 22/10
ECLI:
ECLI:DE:LGAR:2010:0526.3S22.10.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Arnsberg, 12 C 499/09
Schlagworte:
Verkehrssicherungspflicht des Jagdleiters; Schuss im Wald; Reitunfall
Normen:
BGB § 823 Abs. 1, 2
Leitsätze:

Den Leiter einer Treibjagt trifft keine Verkehrssicherungspflicht, die dem Zweck dient, einen an der Jagd unbeteiligten Reiter vor Gefahren zu schützen, die von Schussgeräuschen während der Durchführung einer Jagd ausgehen.

 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 06.02.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Arnsberg (Aktenzeichen: 12 C 499/09) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank