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Landgericht Arnsberg, 1 O 493/09

Datum:
30.06.2010
Gericht:
Landgericht Arnsberg
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 O 493/09
ECLI:
ECLI:DE:LGAR:2010:0630.1O493.09.00
 
Tenor:

Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 7.161,77 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.05.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1). Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Kläger und die Beklagte zu 2) zu je 50 %. Die Beklagte zu 2) trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Kläger kann die Kostenvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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