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Landgericht Arnsberg, 6 T 4/08

Datum:
28.01.2008
Gericht:
Landgericht Arnsberg
Spruchkörper:
6. Zivilkammmer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 T 4/08
ECLI:
ECLI:DE:LGAR:2008:0128.6T4.08.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Warstein, 2 XIV 15500.L
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss des Amtsgerichts Warstein vom 12. Dez. 2007 insofern aufgehoben, als dadurch der Telefonverkehr der Betroffenen eingeschränkt und ihr der Besitz von Telefonen untersagt worden ist.

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

 
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