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Landgericht Arnsberg, 8 O 93/06

Datum:
25.01.2007
Gericht:
Landgericht Arnsberg
Spruchkörper:
Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 O 93/06
ECLI:
ECLI:DE:LGAR:2007:0125.8O93.06.00
 
Tenor:

hat die Kammer für Handelssachen des Landgerichts Arnsberg durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht als Vorsitzenden auf die

mündliche Verhandlung vom 04. Dezember 2006

für R e c h t erkannt :

Der Beklagte wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der künftigen Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 Euro, ersatzwei-se Ordnungshaft,

oder

einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an dem Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin,

untersagt,

im geschäftlichen Verkehr für den Stollen der ehemaligen Schiefergrube „Y“ zu werben:

1.

mit der Bezeichnung

„Heilstollen“,

2.

mit den Heilanzeigen:

„Heilanzeigen

Die lufthygienischen und klimatischen Bedingungen im Heilstollen begründen die medizinische Heilanzeige „Atemwege“. Hierzu zählen die akuten obstruktiven Atem-wegserkrankungen ( Asthma bronchiale ) und die chronisch obstruktiven Lungener-krankungen ( COPD).

- Asthma bronchiale

hierzu zählen:

- allergisches Asthma bronchiale ( mit Heuschnupfen ),

- infektbedingtes Asthma bronchiale,

- postinfektiöse Reizzustände der oberen Atemwege ( einschließlich Keuchhus-ten bei Kindern );

- chronisch obstruktive Lungenerkrankungen ( COPD )

hierzu zählen:

- chronische Bronchitis ( mit Entzündungen der Nasennebenhöhlen ),

- Lungenemphysem“,

3.

mit folgenden Angaben:

3.1.

„Die Heilmethode ist in ihrer Wirkungsweise als untertage

Klimatherapie anerkannt und in medizinischen Kreisen unter

dem Begriff Speläotherapie weithin geläufig“,

3.2.

„Hierzu herrschen hervorragende Bedingungen zur Heilung....

von asthmatischen Krankheiten vor“,

3.3.

„Der Y Heilstollen ist anerkannt im Sinne der Qualitätsstandards

für Speläotherapieeinrichtungen“,

3.4.

„... ist die Höhlen-Therapie als Kur bei Asthma, Bronchitis und

Hauterkrankungen allgemein anerkannt.

So wurde 1998 in Z der Y-Heilstollen entsprechend

ausgebaut und für verschiedene Therapieformen im Bereich der

Atemwegserkrankungen und Allergien sowie für Neurodermitis

Behandlungen eingerichtet“,

3.5.

„Das neueste Gesundheitshighlight ist der im Februar 2005 eröffnete

Y-Heilstollen, der aufgrund seiner speläotherapeutischen

Eigenschaften von Personen mit Atemwegserkrankungen und Allergien

aufgesucht wird“.,

3.6.

„Die heilende Wirkung des Y-Heilstollens“,

3.7.

„Der untertage Klimatherapie kommt somit als Heilmethode

eine hohe therapeutische Bedeutung zu.“,

3.8.

„der Y-Heilstollen ... Speliäotherapie ist der Fachausdruck für die

Höhlentherapie, Ihre positive Wirkung ist durhc eine Studie der Universität

Ulm belegt, sagt H, Geschäftsführer der Y-

Heilstollen-GmbH“,

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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