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Landgericht Arnsberg, 1 O 366/00

Datum:
02.08.2005
Gericht:
Landgericht Arnsberg
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 O 366/00
ECLI:
ECLI:DE:LGAR:2005:0802.1O366.00.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.148,95 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.06.2000 zu zahlen, der Höhe nach beschränkt auf die der Insolvenzschuldnerin wegen der Schadensvor-fälle vom 24./25.02.2000 und 09.03.2000 gegen die B. Versicherung AG als Betriebs-haftpflichtversicherer zustehenden Entschädigungsforderungen.

Im übrigen werden Klage und Widerklage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen 94% der Beklagte und 6% die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar,

für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu voll-streckenden Betrages.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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