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Landgericht Arnsberg, 4 O 525/03

Datum:
17.03.2004
Gericht:
Landgericht Arnsberg
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 525/03
ECLI:
ECLI:DE:LGAR:2004:0317.4O525.03.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 51.129,18 € nebst Zinsen in Höhevon 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sei dem 06.12.2002 zu zahlen.Wegen des weitergehenden Zinszahlungsanspruches wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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