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Landgericht Arnsberg, 2 T 20/04

Datum:
07.12.2004
Gericht:
Landgericht Arnsberg
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 T 20/04
ECLI:
ECLI:DE:LGAR:2004:1207.2T20.04.00
 
Schlagworte:
Krankenhaus, Geschäftswert, Gebührenermäßigung
Normen:
§§ 39, 144, 156 KostO
Leitsätze:

1)

Zum Geschäftswert bei Übertragung eines Sondervermögens "Krankenhaus"

2)

Eine gemeinnützige GmbH kommt nicht in den Genuss einer Gebührenermäßigung, wenn sie nicht ausschließlich und unmittelbar mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; gerichtliche und außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.

 
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