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Landgericht Arnsberg, 1 O 566/02

Datum:
04.11.2003
Gericht:
Landgericht Arnsberg
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 O 566/02
ECLI:
ECLI:DE:LGAR:2003:1104.1O566.02.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.348,40 EUR nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit 10.10.2002 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen 90% die Beklagte und 10% die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar,

für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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