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Landgericht Arnsberg, 5 S 191/00

Datum:
19.12.2000
Gericht:
Landgericht Arnsberg
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 S 191/00
ECLI:
ECLI:DE:LGAR:2000:1219.5S191.00.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Brilon, 2 C 160/00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten zu 1) wird dass am 09.08.2000 verkündete Urteil des Amtsgerichts Brilon teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Kläger als gemein-schaftliche Gläubiger 1.180,30 nebst 4 % seit dem 08.06.2000 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen, die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen:

- die Kläger 70 % der Gerichtskosten, 70 % ihrer eigenen außer-gerichtlichen Auslagen, 40 % der außergerichtlichen Auslagen der Beklagten zu 1), ferner die außergerichtlichen des Beklag-ten zu 2);

- die Beklagte zu 1) 30 % der Gerichtskosten, 30 % der außerge-richtlichen Kosten der Kläger sowie 60 % ihrer eigenen außer-gerichtlichen Auslagen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger zu 40 %, die Beklagte zu 1) 60 %.

 
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