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Landgericht Arnsberg, 1 O 70/95

Datum:
21.03.1997
Gericht:
Landgericht Arnsberg
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 O 70/95
ECLI:
ECLI:DE:LGAR:1997:0321.1O70.95.00
 
Tenor:

1.

Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger 10.715,00 DM (i. W. zehntausendsiebenhundertfünfzehn Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem16.07.1994 zu zahlen.

2 .

Es wird festgestellt, daß die Beklagten verpflichtet sind, dem Kläger sämtlichezukünftige materiellen und immateriellen Schäden aus dem Unfall vom 09.09.1993auf dem Gelände des städtischen Krankenhauses N, T,xxxxx C, zu bezahlen, soweit sie nicht auf Sozialversicherungsträgeroder sonstige Dritte übergehen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 30 % und die

Beklagten als Gesamtschuldner zu 70 % .

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistungin Höhe von 16.000,00 DM und für die Beklagten in Höhe von 3 .000,00 DM.

 
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