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Amtsgericht Werl, 4 C 663/12

Datum:
17.06.2013
Gericht:
Amtsgericht Werl
Spruchkörper:
Zivilrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 C 663/12
ECLI:
ECLI:DE:AGSO3:2013:0617.4C663.12.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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