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Amtsgericht Werl, 4 C 362/13

Datum:
20.08.2013
Gericht:
Amtsgericht Werl
Spruchkörper:
Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Versäumnisurteil
Aktenzeichen:
4 C 362/13
ECLI:
ECLI:DE:AGSO3:2013:0820.4C362.13.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, die von ihr bewohnte Wohnung im Hause C-Straße 0, X, gelegen im Erdgeschoss, bestehend aus drei Zimmern (Wohn- / Esszimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer), Küche, Bad nebst dazugehörenden Nebenräumen wie Keller, Garage, Einstellplatz, zu räumen und an den Kläger herauszugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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