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Amtsgericht Soest, 6 VI 66/18

Datum:
28.04.2020
Gericht:
Amtsgericht Soest
Spruchkörper:
Rechtspflegerin
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 VI 66/18
ECLI:
ECLI:DE:AGSO1:2020:0428.6VI66.18.00
 
Tenor:

wird der Nachlasspflegerin T für ihre Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von 6.027,67 Euro inklusive Mehrwertsteuer (§§ 1960, 1915, 1908i, 1836 BGB) und Auslagen festgesetzt.

Der Betrag kann in Höhe von 824,30 Euro dem Nachlass entnommen werden. Der restliche Betrag in Höhe von 5203,37 Euro ist gegen die Erbin geltend zu machen.

Dieser Beschluss wird erst mit seiner Rechtskraft wirksam.

 
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