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Amtsgericht Soest, 6 VI 286/19

Datum:
03.04.2020
Gericht:
Amtsgericht Soest
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 VI 286/19
ECLI:
ECLI:DE:AGSO1:2020:0403.6VI286.19.00
 
Tenor:

Die Tatsachen, die zur Begründung des Antrags des Antragstellers U. D. erforderlich sind, werden für festgestellt erachtet.

Das Nachlassgericht bewilligt die Erteilung des beantragten Erbscheins (§ 352e Abs. 1 FamFG).

Der weitere Erbscheinsantrag des B. E. vom N02.02.2020 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die sofortige Wirkung des Beschlusses wird ausgesetzt und die Erteilung des Erbscheins bis zur Rechtskraft dieses Beschlusses zurückgestellt.

 
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